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Änderung des Bayerischen Fischereigesetztes (BayFiG) & der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetztes (AVBayFiG)

Wichtige Änderungen im Bayerischen Fischereigesetz ab 2025

Zum 1. Januar 2025 tritt das 2. Modernisierungsgesetz (ModG) in Kraft, das unter anderem Änderungen am Bayerischen Fischereigesetz (BayFiG) und der dazugehörigen Verordnung (AVBayFiG) mit sich bringt. Ziel der Neuregelungen ist es, das Fischereirecht praxisnaher zu gestalten, bürokratische Hürden abzubauen und den Zugang zur Fischerei für Jugendliche zu erleichtern.

Wegfall der Bestätigung durch die KVB (Art. 26 BayFiG)

Bisher war es erforderlich, dass die Kreisverwaltungsbehörde (KVB) die Erlaubnisscheine durch einen Stempel oder Siegel bestätigt. Diese Anforderung entfällt ab 2025. Dadurch wird das Verfahren für Angler sowie die Behörden deutlich vereinfacht, ohne dass die ordnungsgemäße Ausübung der Fischerei beeinträchtigt wird.

Abschaffung des Jugendfischereischeins (Art. 47 BayFiG)

Eine weitere wesentliche Änderung betrifft den Jugendfischereischein. Dieser entfällt ab dem 1. Januar 2025 vollständig. Minderjährige können dann mit einer regulären Erlaubnis, beispielsweise über einen Erlaubnisschein eines Fischereivereins, angeln. Damit wird das Verfahren für Jugendliche und ihre Erziehungsberechtigten vereinfacht, und die bisherigen Kosten für den Jugendfischereischein entfallen.

 

Mit diesen Änderungen wird das Fischereirecht in Bayern moderner, unkomplizierter und zugänglicher gestaltet.

 

Weitere Informationen zu den Gesetzesänderungen

Wer die Änderungen im Detail nachlesen möchte, findet offizielle Informationen zu den Änderungen unter folgendem Link:

  • Verkündungsplattform Bayern (Gesetzestext im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt):
    verkuendung-bayern.de